Wiedersehen nach anderthalb Jahren: Hybride LaFaTa in Köln und Münster

Nach 18 Monaten rein digitaler Arbeit kam die Landesfachschaftentagung am 09.07.2021 erstmals wieder in Präsenz zusammen. Hierzu wurde ein hybrides Format gewählt, sodass die Teilnehmenden sowohl von zu Hause als auch von unseren Treffpunkten in Köln und Münster (Foto) aus am Programm teilnehmen konnten.

Auf der LaFaTa tauschten sich unsere Mitgliedsfachschaften über Aktuelles aus dem dritten Corona-Semester aus und wie sie jeweils mit der Situation bei sich vor Ort umgehen. Dabei berichteten die meisten Fachschaften davon, im Lichte flächendeckender Impfungen und Testmöglichkeiten in Zukunft auch wieder Präsenzveranstaltungen anbieten zu wollen.

Zudem berichtete der Vorstand von den Ereignissen rund um die JAG-Reform, insbesondere die Podiumsdiskussion mit Justizminister Peter Biesenbach am 14.06.2021 und die parlamentarische Anhörung am 23.06.2021.

Im Anschluss fand ein zweigeteiltes Rahmenprogramm statt, in dessen Zuge sich sich rheinländischen Fachschaften in Köln und die westfälischen Fachschaften in Münster trafen. Wir hoffen, diesen persönlichen Austausch in Zukunft anstelle von digitalen Tagungen fortsetzen zu können. Gerade mit Blick auf unser Hygienekonzept und der fortschreitenden Impfkampagne sind wir trotz wieder steigender Inzidenzen zuversichtlich, dass dies gelingen wird.

Anhörungen zur JAG-Reform und zum integrierten Bachelor im Landtag

Am 23.06.2021 war eine Delegation der Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. zu Gast im Landtag Nordrhein-Westfalen. Diese hat die Möglichkeit wahrgenommen, gemeinsam mit Professor:innen und Vertreter:innen anderer Verbände den Rechtsausschuss in zwei Sachverständigenanhörungen zu beraten.

Integrierter Bachelor: In einer Anhörung zum integrieren Bachelor haben Moritz Hütten (Vorstand für inhaltliche Arbeit) und Marc Castendiek (ehemaliger Sprecher der Landesfachschaft) erläutert, weshalb der integrierte LL.B. das Jurastudium bereichern würde.

JAG-Änderungsgesetz: Im Anschluss haben Christopher Joch (Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit) und Justus Moll (Vorstand für politische Angelegenheiten) die Positionen der Landesfachschaft zum Gesetzentwurf des neuen JAG deutlich gemacht. Erstaunlich: von insgesamt elf Sachverständigen standen zehn den neuen Regelungen überwiegend kritisch gegenüber.

Fazit: Es ist aufgrund der landespolitischen Situation höchst unwahrscheinlich, dass es in naher Zukunft einen integrierten Bachelor geben wird. Die Landesfachschaft wird aber weiter versuchen, die Politik zu überzeugen, um spätestens nach der Wahl im Frühsommer 2022 etwas bewegen zu können. Beim JAG haben besteht nach der Anhörung jedoch die Hoffnung, dass einige der geplanten Regelungen noch geändert bzw. abgeschwächt werden.

Zu beiden Anhörungen wurden von sämtlichen Sachverständigen vorab ausführliche schriftliche Stellungnahmen eingereicht:

Stellungnahme der Landesfachschaft (LL.B.)

Stellungnahmen weiterer Sachverständiger (LL.B.) 

Stellungnahme der Landesfachschaft (JAG)

Stellungnahmen weiterer Sachverständiger (JAG) 

Landesfachschaft Jura NRW zu Gast auf der Bundesfachschaftentagung

Am letzten Mai-Wochenende waren wir zu Gast auf der Bundesfachschaftentagung (BuFaTa), der ordentlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF), die zugleich ein Forum für den Austausch zwischen Fachschaften und das Netzwerken gibt.

In diesem Jahr wurde in Workshops zu den Themen „Rahmenbedingungen der staatlichen Pflichtfachprüfung“, „Benotung und Korrektur in der juristischen Ausbildung“ und „Digitales Lernen“ gearbeitet. Dabei konnten wir auch viel für unsere Arbeit auf Landesebene mitnehmen.

Darüber hinaus fanden die turnusmäßigen Wahlen der Gremienmitglieder des BRF statt. Wir gratulieren herzlich allen Gewählten und wünschen viel Erfolg für das kommende Amtsjahr!

Auch unsere Mitgliedsfachschaften sind wieder in den Gremien vertreten, in diesem Sinne ganz besondere Glückwünsche an Kira Kock (Vorsitz, Münster), Nico Esch (Vorstand für IT, Bonn), Bianca Bauch (AK Juristische Ausbildung 2, Bonn), Christopher Joch (AK Juristische Ausbildung 2, Bielefeld), Moritz Krips (FiKaPrü, Bonn), Jonas Schäfer (FiKaPrü, Köln), Anne Kuckert (Beirat, Münster) und Shayan Mokrami (Beirat, Düsseldorf).

Leider konnte die Tagung aufgrund der gegenwärtigen Situation nicht wie geplant in Berlin stattfinden, sondern wurde digitale abgehalten. Wir hoffen, dass die kommende BuFaTa zum zehnjährigen Vereinsjubiläum des BRF im Frühsommer 2022 wieder in Präsenz stattfinden kann und wir uns dann in Hamburg wiedersehen können. Bis dahin freuen wir uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit dem nun neu gewählten Team des BRF!

Unterstützung der Initiative „Die Zukunft ohne Perspektive“

Die Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. unterstützt die Initiative „Die Zukunft ohne Perspektive“ des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. Im Zentrum dieser Initiative steht ein offener Brief an die Politik, in dem gefordert wird, in den gesellschaftspolitischen Diskussionen über die Auswirkungen der Corona-Pandemie den Blick auf die Studierenden nicht zu vernachlässigen und ebenfalls Öffnungsperspektiven zu schaffen.

Der Vorstand der Landesfachschaft Jura NRW erklärt hierzu: „Der Politik fehlt das Bewusstsein für die aktuellen Probleme und Sorgen von uns Studierenden. Während man stolz auf die rasche Digitalisierung der Lehre blickt, wird vergessen, dass die Universitäten auch Orte der Diskussionen und Begegnungen sind. Es braucht deshalb eine Perspektive für die Rückkehr zu einem Präsenzstudium.“

Wir wünschen uns von den politischen Entscheidungsträger:innen, dass die Hochschulen in der aktuellen Debatte den Stellenwert erhalten, den sie auch gesellschaftlich haben. Man darf nicht riskieren, dass – während sämtliche Bereiche des Lebens nach und nach wieder öffnen – die Universitäten auf der Strecke bleiben, denn letztendlich führt dies zu einem langfristigen Minus im Bereich der Hochschulbildung.

Wir sind davon überzeugt, dass man mit Blick auf die laufende Impfkampagne und die vielfältigen erprobten Hygienekonzepte eine sukzessive Wiederaufnahme des universitären Regelbetriebes ab dem Wintersemester 2021/2022 realisieren kann, wenn hierzu bereits jetzt die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden.

Offener Brief: Corona-Maßnahmen noch immer nicht ausreichend

In einem offenen Brief an das Justizministerium NRW und die Justizprüfungsämter Düsseldorf, Hamm und Köln haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass die getroffenen Corona-Maßnahmen nicht ausreichend sind.

Auch wenn die gegenwärtige Situation identisch mit den vergangenen zwei Semestern ist und daher die Gewährung eines dritten „Corona-Freisemesters“ nur folgerichtig wäre, warnen wir davor, diese Maßnahme als Generallösung für alle pandemiebedingten Probleme anzusehen. So helfen diese Freisemester zwar denjenigen, die ihr Studium gar nicht oder nur sehr beschränkt absolvieren können, indem sie eine Wahrnehmung des Freischusses zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen. Viele Detailprobleme werden hierdurch aber nicht gelöst.

Daneben ist uns aber auch bewusst, dass die meisten Probleme (Schließung der Bibliotheken, fehlende Konzepte für Öffnungsschritte nach der dritten Welle usw.) nicht in der Hand der Adressaten des Briefes liegen. Dennoch müssen das Justizministerium und die JPAs die Probleme lösen, die ihren Zuständigkeitsbereich betreffen.

So weisen wir auf die Problematik bzgl. der Praktika hin und schlagen verschiedene Wege für eine studierendenfreundliche Lösung vor. Zudem weisen wir auf Missstände hin, die momentan beim Staatsexamen vorherrschen. So berichten uns Prüflinge vermehrt von als unzureichend empfundenen Maßnahmen, verwirrender Kommunikation und inkonsequentem Handeln, wenn man die jetzigen Maßnahmen mit denen vor einem Jahr vergleicht.

Durch den offenen Brief möchten wir den Umgang mit der Pandemie und ihren Auswirkungen konstruktiv kritisieren und zu einer Diskussion anregen, mit welchen Mitteln wir den Corona-bedingten Problemen begegnen müssen.

Der offene Brief kann HIER abgerufen werden.

Digitale LaFaTa: Corona-Maßnahmen und JAG-Entwurf ausbaufähig

Am 28.04.2021 fand erneut eine digitale Landesfachschaftentagung statt. Schwerpunkt waren diesmal die Maßnahmen in Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Dabei stellte sich in der Diskussion heraus, das insbesondere Sonderregelungen für Praktika während Corona fehlen und die Maßnahmen der Justizprüfungsämter aus unserer Sicht ebenfalls nicht ausreichend sind. Der Vorstand wird hierzu die Verantwortlichen kontaktieren, um auf unsere Kritikpunkte hinzuweisen.

Außerdem wurde über den kurzfristig veröffentlichten JAG-Regierungsentwurf (Drucksache 17/13357) gesprochen. Trotz einiger Verbesserungen konnten wir jedoch insgesamt keine positive Entwicklung im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem Herbst 2020 erkennen. Die detaillierte Auswertung des Entwurfes soll in den nächsten Wochen erfolgen.

Im Anschluss an die LaFaTa haben wir gemeinsam die Plenardebatte zum JAG (1. Lesung des Gesetzentwurfes eines zweiten Änderungsgesetzes zum Juristenausbildungsgesetz NRW) verfolgt.

Anhörung des Landtages: Legal Tech und Digitalisierung in der Lehre

Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung haben wir die Möglichkeit erhalten, den Rechtsausschuss des Landtages NRW als Sachverständige zu beraten. Im konkreten Antrag ging es um Möglichkeiten der Einflechtung von Legal Tech und der Digitalisierung in die universitäre Lehre.

Wir sind in unserer Stellungnahme zu dem Schluss gekommen, dass wir den Antrag  „Herausforderungen in der Justiz begegnen. Digitalisierung und Legal Tech in der Lehre vorantreiben. Nachwuchskräfte stärker fördern.“ der Fraktionen von CDU und FDP (Drucksache 17/12052) grundsätzlich befürworten, da wir die beabsichtigten Gespräche zwischen Landesregierung einerseits und Fakultäten andererseits als sinnvoll erachten, um gemeinsam landesweite Maßnahmen bzgl. der Digitalisierung in der Lehre zu beschließen.

Jedoch haben wir auch auf die allgemeinen Herausforderungen hingewiesen und darauf, dass manche Steine, die durch den Antrag bewegt werden sollen, bereits rollen. Nichtsdestotrotz hoffen wir, dass die aufgrund dieses Antrages zu initiierenden Gespräche dazu führen, dass die Digitalisierung und auch Legal Tech noch stärker, aber vor allem auf eine sinnvolle Art und Weise ins juristische Studium eingebettet werden. Hierzu erachten wir allerdings die Hinzuziehung aller Beteiligten, insbesondere auch der Studierenden, für notwendig.

Weiterführende Materialien:

Drucksache 17/3707 (Stellungnahme der LFS Jura NRW)

Drucksache 17/12052 (Antrag)

Digitale LaFaTa: Inhaltliche Arbeit voranbringen

Auf der Landesfachschaftentagung (LaFaTa) am 03.03.2021 stand die inhaltliche Arbeit des Vereins im Vordergrund, die nun durch ein Grundsatzprogramm ein Fundament erhalten soll. Dazu hat die LaFaTa einen Arbeitskreis eingesetzt, der sich um die Ausarbeitung eines solchen Grundsatzprogramms kümmern soll. Außerdem wurde ein weiterer Arbeitskreis zum integrierten Bachelor ins Leben gerufen, um auch dieses Projekt weiter voranzutreiben. Beide Arbeitskreise werden sich unter der Leitung des Vorstandes für inhaltliche Arbeit in den kommenden Wochen konstituieren.

Darüber hinaus wurde über die Änderungsvorschläge für das DRiG diskutiert. Das Ergebnis dieser Diskussion ist ein Beschluss, der sowohl die positiven als auch die negativen Vorschläge benennt und dabei vor allem die Abschaffung der Gesamtnote und die Schwerpunktproblematik in den Fokus nimmt.

Zudem wurde ein Beschluss gefasst, durch den die Landesfachschaft eine Änderung der Hilfsmittelpraxis der Justizprüfungsämter vorschlägt.

Abschließend hat die LaFaTa ebenfalls beschlossen, dass die Landesfachschaft sich der Initiative „Palandt umbenennen“ anschließt, um auf diesem Wege die Studierendenschaft hinsichtlich problematischer Namensgeber juristischer Werke zu sensibilisieren.

 

Stellungnahme: Gesamtnote muss erhalten bleiben

Die Landesfachschaft Jura NRW lehnt die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme geforderte Abschaffung der Gesamtnote ab und fordert, dass die Abschlussnote der ersten juristischen Prüfung weiterhin im Verhältnis 70 zu 30 die Ergebnisse der staatlichen Pflichtfachprüfung und des universitären Schwerpunktstudiums umfasst. Hierdurch würden die allgemeinen juristischen Kenntnisse einerseits und die besonderen individuellen Spezialkenntnisse andererseits weiterhin in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigt werden.

Die Abschaffung der Gesamtnote ist aus unserer Sicht die falsche Maßnahme für ein wünschenswertes Ziel: der Schwerpunkt als wissenschaftlicher Teil des Studiums benötigt eine Reform, um an Akzeptanz zu gewinnen. Eine Vergleichbarkeit der Noten erhält man jedoch nur durch strukturelle Änderungen und nicht, indem man das Problem durch die Abschaffung der Gesamtnote insofern aus der Welt schafft, als dass der Schwerpunkt zum bloßen Anhängsel des Studiums degradiert wird und der Fokus klar auf die Note der staatlichen Pflichtfachprüfung fällt.

Dies haben wir bereits in der vergangenen Woche den Mitgliedern des Rechtsausschusses des Bundestages in einer ausführlichen Stellungnahme mitgeteilt. Dabei haben wir erklärt, warum wir strikt gegen die Abschaffung der Gesamtnote sind, auf der anderen Seite uns jedoch auch für die Vorschläge bzgl. der Implementierung des NS-Unrechts, der Flexibilisierung der praktischen Studienzeit und der Ermöglichung digitaler Examensklausuren ausgesprochen.

Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar: Stellungnahme_DRiG_LFSNRW

Universitäre Klausuren im Wintersemester 2020/2021

An allen Fakultäten stehen nun die Klausuren an, die auch in diesem Semester wieder überwiegend digital durchgeführt werden. Gemeinsam mit den lokalen Fachschaften vor Ort haben wir uns dafür eingesetzt, dass es auch in dieser Klausurenphase keine Präsenzpflicht gibt. Während an einigen Universitäten nun alle Klausuren (einschließlich Schwerpunkt) online stattfinden, laufen die Gespräche an anderen Standorten noch.

Grundsätzlich gilt: solange wir uns im Lockdown befinden und die Prämisse der Kontaktvermeidung gilt, sollte niemand gezwungen werden, zu einer Präsenzklausur erscheinen zu müssen. Dort, wo noch Präsenzklausuren geplant sind, setzen sich die Fachschaften für eine studierendenfreundliche Lösung ein.

Schließlich haben viele Studierende individuelle Gründe, an einer Präsenzklausur nicht teilnehmen zu wollen. Manche gehören selbst der Risikogruppe an, andere haben unvermeidbaren Kontakt zu Personen aus der Risikogruppe (beispielweise, weil sie zusammen in einem Hausstand leben) und noch andere haben wiederum eine unüberwindbare Angst vor einer Ansteckung. Daher sollten alle Studierenden die Möglichkeit erhalten, ihre Klausuren auch von zu Hause aus zu schreiben, ohne die individuellen Gründe offenlegen zu müssen. Dabei wünschen wir uns von den Fakultäten flexible Lösungen.